Kürzlich hat die OECD den Fortschrittsbericht über den automatischen Datenaustausch von Auslandskonten (AEOI) veröffentlicht. (1) Obwohl Deutschland im Jahr 2012 neben Großbritannien der Initiator zu dem Datenaustausch war, stellt der Bericht fest, dass u.a. Deutschland ebenso wie die Niederlande und die Schweiz Nachbesserungen im Austausch vornehmen müssen. Europäische Vorbilder sind Großbritannien, Frankreich, Italien und Griechenland.
Mittlerweile beteiligen sich 100 Staaten an dem Informationsaustausch. Weltweit wurden den Steuerbehörden 84 Millionen Konten gemeldet mit einem Vermögen von 10 Billionen EUR. Die deutschen Auslandskonten liegen hauptsächlich in der Schweiz, Luxemburg und Österreich mit einem Vermögen von rund 450 Milliarden EUR.
Die deutschen Nachbesserungen im System betreffen insbesondere den Einzug von Leasinginstituten in die Meldepflicht; ferner müssen zukünftig Sanktionen vorgesehen werden für falsche Angaben.
Bis zum nächsten Bericht 2022 soll die Anzahl der teilnehmenden Staaten weiter erhöht werden; Nicaragua und Peru werden erstmals für 2020 Kontendaten austauschen; Kenia, Marokko und die Malediven werden 2021/2022 folgen.
Das Netz gegen Steuerhinterziehung wird sich also weiter zuziehen!
Dazu passt der kurz vor Weihnachten vorgelegte Referentenentwurf für ein Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister.(2)
Das Transparenzregister soll zum Vollregister ausgebaut werden. Auch gewerbliche Unternehmen und Institute, die bisher im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen waren, müssen sich zukünftig separat im Transparenzregister mit den wirtschaftlich Berechtigten registrieren lassen. Vor allem für Aktiengesellschaften (auch börsennotierte) und GmbHs wird dies eine große Umstellung erfordern. Es ist festzustellen, wer über diese Unternehmen beherrschenden Einfluss ausübt; die Daten sind entsprechend zu melden. Bei Verstößen sollen hohe Bußgelder drohen.
(1) Siehe dazu Handelsblatt online vom 09.12.2020, OECD fordert: Deutschland muss Regeln gegen Steuerhinterziehung nachbessern, https://archiv.handelsblatt.com/document?id=HBON__HB+26700706&src=hitlist
(2) Siehe dazu Handelsblatt vom 12.01.2021 Nr. 7, S. 12: Pflicht zur Meldung