Zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesinnenministerium befindet sich derzeit der Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (sog. Gebäudeenergiegesetz) in der Abstimmung. Bis Ende Juni lief eine Länder- und Verbändeanhörung, in deren Rahmen Stellungnahmen mit Verbesserungsvorschlägen eingereicht werden konnten.
Das neue Gebäudeenergiegesetz soll die drei bisherigen Gesetze, nämlich das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, zusammenführen. Zudem wird die Europäische Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Ab 2019 müssen öffentliche und ab 2021 auch private Neubauten dem Niedrigstenergie-Standard entsprechen.
Für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden soll eine Sonderabschreibung eingeführt werden. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung könnte künftig eine Abschreibung von 5 % über 20 Jahre (bisher: 2 % über 50 Jahre) abgezogen werden. Bei Einfamilienhäusern könnte die Steuerförderung bei 20 % der Kosten liegen.
Da das Gesetzgebungsverfahren erst ganz am Anfang steht, ist noch mit weiteren umfangreichen Änderungen zu rechnen.