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EU – Services Package – neue Regeln zur Berufsausübung in Europa

Die Dienstleistungsfreiheit ist eines der Kernprinzipien des gemeinsamen Marktes. EU-Bürger sollen ihren Beruf ohne ungerechtfertigte Einschränkungen in der gesamten Union ausüben können.Da der Dienstleistungssektor mehr als zwei Drittel des EU-Brutto-Sozialproduktes ausmacht, ist die Dienstleistungsfreiheit einer der Eckpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung.

Bereits die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EC beschrieb zur Harmonisierung des Dienstleistungsmarktes drei Maßnahmen:

  1.  den Proportionalitätstest
  2.  den Modifizierungsprozess
  3.  die Elektronische Europäische Dienstleistungskarte.

Die drei Maßnahmen werden auch Services Package genannt.

Der Modifizierungsprozess verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die EU-Kommission zu unterrichten bevor Maßnahmen im Bereich regulierter Dienstleistungen ergriffen werden. Es gibt in der Union mehr als 5.500 regulierte Berufe, die unter die Vorschriften der sogenannten Professional Qualifications Directive 2005/36/EC fallen.

Zur Berufsausübung in einem anderen Land wird unterschieden zwischen der permanenten Einrichtung eines Betriebes einerseits sowie der vorübergehenden oder gelegentlichen Erbringung von Dienstleistungen andererseits. Mit der Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte kann sich ein Angehöriger eines regulierten Berufes in einem anderen Land ausweisen und ist somit zur Durchführung entsprechender Dienstleistungen berechtigt.

Nunmehr wurde am 28. Juni 2018 die Richtlinie 2018/958/EU zum Proportionalitätstest verabschiedet, die ab 30. Juli 2020 anzuwenden ist. Hiernach werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, keine Regeln für regulierte Berufe zu ändern oder neu einzuführen ohne Durchführung des sogenannten Proportionalitätstests. Mit diesem Test soll gewährleistet werden, dass die neuen Regeln zur Berufsausübung nicht diskriminatorisch wirken, dem öffentlichen Interesse nicht entgegenstehen und nur dem in der jeweiligen nationalen Situation gesetzlich Notwendigen entsprechen. Schaut man sich die Ausführungsbestimmungen dazu an, so stehen die Verbraucherschutzvorschriften und die Gewährleistung der Dienstleistungsfreiheit im Vordergrund, so dass für nationale Einschränkungen europäischer Berufsausübungsregeln kaum Platz gegeben ist.

Nach dem jetzigen Stand der Debatte fallen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nicht unter die Regeln des Service Package, weil u.a. mit den Richtlinien 2006/43/EC und 2014/56/EU die Regeln zur Berufsausübung gesondert abgefasst sind.

Abzuwarten bleibt, wie sich die Verbände der regulierten Berufe in die Umsetzung der Proportionalitätsrichtlinie einbringen werden. In bestimmten Bereichen, beispielsweise im Handwerk, gibt es erhebliche Vorbehalte, weil die Abschaffung qualitätsbestimmender Qualifikationsnachweise, wie z.B. die Meisterprüfung, nachweisbar aufgrund mangelhafter Dienstleistungen negative Auswirkungen für die Verbraucher haben.

Professor Dr. W. Edelfried Schneider
Wirtschaftsprüfer
Past President Accountancy Europe
Koblenz, 09.01.2019

Quellen:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32006L0123, Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt

Siehe dazu: https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/181203-Proportionality-test-Directive.pdf

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32005L0036&from=EN; Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:a67ce9c1-d80c-11e6-ad7c-01aa75ed71a1.0020.02/DOC_1&format=PDF; Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen und operativen Rahmen für die durch die Verordnung … eingeführte Elektronische Europäische Dienstleistungskarte

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018L0958; Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02006L0043-20140616; Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32014L0056; Richtlinie 2014/56 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen

„Handwerk dringt auf Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen“, Handelsblatt online vom 02.01.2019