Die bisherige Überbrückungshilfe wird laut Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 13.11.2020 über das Jahresende hinaus verlängert. Zusätzlich wird eine Neustarthilfe für Soloselbstständige eingeführt.
Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31.12.2020 (Antragsfrist: 31.1.2021). Sie soll nun als Überbrückungshilfe III bis zum 30.6.2021 verlängert und erweitert werden.
Dabei sind die Ausweitung der berücksichtigungsfähigen Kosten, die Einbeziehung von Abschreibungen sowie die Erhöhung der Förderobergrenzen auf monatlich 200.000 € (bislang monatlich 50.000 €) als wesentliche Verbesserungen geplant. Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab Ende Januar 2021 möglich.
Bei der Neustarthilfe für Soloselbstständige soll insbesondere der aktuellen Situation von Künstlern oder Kulturschaffenden Rechnung getragen werden. Geplant ist für die Monate Dezember 2020 bis Juni 2021 eine einmalige Pauschale von 25 % des Umsatzes im Vergleichszeitraum des Vorjahres, die max. 5.000 € betragen kann. Die Antragstellung soll ab Mitte Januar 2021 möglich sein. Die Details sind noch weitgehend offen.