Vor nunmehr gut zwei Jahren wurde das Transparenzregister eingeführt. Es hat zum Ziel, Transparenz in Unternehmensstrukturen zu schaffen, indem es Auskunft darüber gibt, welche natürlichen Personen (sog. wirtschaftlich Berechtigte) letztendlich hinter einer Gesellschaft stehen. Wirtschaftlich berechtigt ist eine natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder die Stimmrechte ausübt oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.
Das Bundesverwaltungsamt hat in einem aktuellen Ordnungswidrigkeitsverfahren eine geänderte Rechtsauffassung zu Kommanditgesellschaften vertreten. Danach befreit die Eintragung einer Kommanditgesellschaft oder einer GmbH & Co. KG im Handelsregister nicht mehr von Meldungen zum Transparenzregister. Vielmehr müssen jetzt die entsprechenden Informationen zum Transparenzregister eingereicht werden.
Derzeit ist nicht absehbar, ob die Gerichte der aktuell vertretenen Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsamtes folgen werden. Um ein mögliches Ordnungswidrigkeitsverfahren und empfindliche Geldbußen zu vermeiden, empfehlen wir, die wirtschaftlich Berechtigten einer KG und einer GmbH & Co. KG aus Vorsichtsgründen zeitnah beim Transparenzregister zu melden. Dies gilt umso mehr, da die Sanktionen nochmals verschärft und Bußgeldbescheide wegen Verstößen gegen Meldepflichten zum Transparenzregister im Internet veröffentlicht werden.
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