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Digitalsteuer – auf ein Neues!

Bei dieser Sachlage muss es verwundern, dass die Staaten der Europäischen Union sich nicht auf ein gemeinsames Vorgehen bei der Digitalsteuer einigen können. Ein Kommissions-Vorschlag dazu liegt seit etwa einem Jahr auf dem Tisch. Länder wie Irland, Schweden und Dänemark lehnen die neue Steuer strikt ab.

Frankreich wagt deshalb nunmehr einen Alleingang; rückwirkend zum 1. Januar 2019 soll für Unternehmen mit mehr als 750 Mio. EUR globalem Digitalumsatz (davon mehr als 25 Mio. EUR in Frankreich) eine 3%ige Steuer vom Umsatz erhoben werden. Betroffen sind etwa 30 Unternehmen, nicht nur die vier großen (GAFA), sondern auch weitere europäische Unternehmen. Der französische Staat rechnet mit einem Aufkommen von etwa 500 Mio. EUR p.a. Im Januar diesen Jahres haben bereits Spanien und Italien ebenso entsprechende Sonderabgaben beschlossen; Österreich will im kommenden Jahr nachziehen und auch in Großbritannien reifen entsprechende Pläne.

Während Teile der Presse das französische Vorgehen begrüßen, wird andererseits heftige Kritik geübt: sowohl an der mangelnden Handlungsfähigkeit der EU als auch hinsichtlich befürchteter negativer Auswirkungen im bestehenden Handelsstreit mit der USA und auch China.

Neben der politischen Kritik wird auch steuertechnische Kritik geübt. Die Behauptung, dass Digitalunternehmen grundsätzlich zu wenig Steuern zahlen würden, sei nicht bewiesen; eine Besteuerung vom Umsatz anstelle des Gewinns sei systemwidrig.

Aufhorchen ließen kürzlich Nachrichten aus Bayern, wonach findige Finanzbeamte das Problem über § 50a EStG mit einer 15%igen Quellensteuer lösen wollten. Die weitergehende Erklärung, der deutsche Steuerpflichtige könne sich die Quellensteuer ja von Google & Co. wiederholen, zeigt wenig Respekt für die deutsche Wirtschaft, ganz zu schweigen von der Tatsache, dass nach einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland eine solche in Deutschland erhobene Quellensteuer vom Fiskus nach Irland abzuführen ist.

Die Befürchtungen, dass die Internetkonzerne eine spezielle Besteuerung umgehen werden durch Verlagerung der Umsätze in Steuer-Oasen, sind nicht von der Hand zu weisen. In dieser Situation kommt der OECD-Initiative für eine weltweite Digitalsteuer besondere Bedeutung zu. Ein entsprechendes Konzept soll bis 2020 umgesetzt werden. Entscheidend wird sein, ob man mit einem erweiterten, ggf. virtuellen Betriebsstättenbegriff die Wertschöpfung in den einzelnen Ländern wird greifen können.

Quellen:

1 „Digitalsteuerpopulismus“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 07.03.2019, S. 15

„EU-Staaten können sich nicht auf gemeinsame Digitalsteuer einigen“, Handelsblatt online vom 06.03.2019

„Frankreich macht mit nationaler Digitalsteuer Ernst“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 07.03.2019, S. 15

„Digitalsteuer – das richtige Signal“, Handelsblatt vom 06.03.2019, S. 28

„Mit diesem Trick versucht Bayern, Steuern von Google einzutreiben“, Handelsblatt online vom 19.02.2019

„Die bessere Digitalsteuer“, Handelsblatt vom 06.03.2019, S. 17