Drittes Bürokratieentlastungsgesetz

Die Bundesregierung hat am 18.9.2019 den Entwurf eines Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes beschlossen. Zwischenzeitlich haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat das Gesetz verabschiedet, sodass die Veröffentlichung kurzfristig erfolgen kann.

Ziel des Gesetzes ist es, Wirtschaft, Bürger und Verwaltung von Bürokratie zu entlasten. Dazu werden im Wesentlichen folgende steuerliche Änderungen umgesetzt:

  • Anhebung der Grenzen für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung von 17.500 € auf 22.000 € ab 1.1.2020
  • Zeitlich befristete Abschaffung der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer ab 1.1.2020
  • Anhebung der Arbeitslohngrenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung von 72 € auf 120 € pro Arbeitstag ab 1.1.2020
  • Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer unter Verzicht auf Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 1.1.2020
  • Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1.1.2022
  • Option eines digitalen Meldescheins bei Übernachtungen in Hotels und Pensionen ab 1.1.2020

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