ESRB beschließt in Reaktion auf die Coronakrise zweites Maßnahmenpaket

Am 27. Mai 2020 beschloss der ESRB in einer außerordentlichen Sitzung ein zweites Maßnahmenpaket. Es umfasst die folgenden fünf Punkte:

1. Auswirkungen von Garantiesystemen und anderen fiskalischen Maßnahmen zum Schutz der Realwirtschaft auf das Finanzsystem

Es soll ein EU-weites Rahmenwerk geschaffen werden, um die Auswirkungen der Maßnahmen, die von den Mitgliedsstaaten zur Stärkung ihrer Wirtschaft ergriffen wurden, besser in einen EU-weiten Zusammenhang setzen zu können. Ziel ist es, insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzstabilität auch in einem länderübergreifenden Kontext zu begreifen und koordinieren zu können. Hierfür wurden die folgenden Maßnahmen ergriffen:

  • Intensiverer Erfahrungsaustausch
  • Früherkennung von Sektor- und Grenzübergreifender Herausforderungen

Des Weiteren wird eine Empfehlung verabschiedet, die Mindestanforderungen für die nationale Überwachung einführt und einen Rahmen für die Berichterstattung an den ESRB festlegt. Dies stellt keine neuen Berichtspflichten dar, sondern es wird ein stärkerer Fokus auf bereits vorhandene Daten und Berichte gelegt.

2. Liquidität des Marktes und Auswirkungen auf Vermögensverwalter und Versicherer

Dieser Teil der Sitzung betraf die Verbesserung der Überwachung der Liquiditätsrisiken im Versicherungssektor. Hierfür wurden zwei Möglichkeiten diskutiert:

  • Fertigstellung eines Liquiditätsüberwachungsrahmen
  • Bestimmungen der Säule 2 im Solvency-II-Regulierungssystem verbessern

3. Auswirkungen der umfangreichen Herabstufung von Unternehmensanleihen auf Märkte und Unternehmen im gesamten Finanzsystem

Der ESRB beobachtet die Entwicklungen auf dem Markt für Unternehmensanleihen, einschließlich möglicher Auswirkungen umfangreicher Herabstufungen von Unternehmensanleihen im gesamten Finanzsystem.

4. Systemweite Beschränkungen für Dividendenzahlungen, Aktienrückkäufe und andere Ausschüttungen

Es wurde weiterhin eine Empfehlung herausgegeben, die Ausschüttungen während der Pandemie zu beschränken. Hierdurch soll ein einheitlicher Ansatz zur Beschränkung von Auszahlungen in der gesamten EU und in verschiedenen Segmenten des Finanzsektors erreicht werden.

5. Liquiditätsrisiken aus Margenausgleich

In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Empfehlungen herausgegeben:

  • Begrenzung der Klippenauswirkungen im Zusammenhang mit der Nachfrage nach Sicherheiten
  • Verbesserung der CCP-Stresstest-Szenarien für die Beurteilung des künftigen Liquiditätsbedarfs
  • Begrenzung der Liquiditätsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Einforderung von Margins

Förderung von internationalen Standards im Zusammenhang mit der Eindämmung von Prozyklizität bei der Erbringung von Kundenclearing-Dienstleistungen und bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften

Dieser Beitrag ist zu erst bei unseren Kollegen von Schomerus erschienen. Weitere Informationen und Regelmäßige Updates finden Sie auch auf: https://www.gar-wpg.com