Am 31. Juli 2020 wurde die Erste Förderrichtlinie zu dem neuen Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ veröffentlicht. Dieses Förderprogramm ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Coronakrise betroffen sind. Die Ziele sind:
- Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie),
- zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus),
- Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung),
- Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie).
Durch dieses Bundesprogramm können unter anderem Berufsausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen gefördert werden.
Prämie auch bei ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen
Dies gilt auch dann, wenn eine solche Berufsausbildung mit einem Studium verbunden ist. KMU, die dual Studierende während des Studiums in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden, können eine Ausbildungsprämie erhalten, also bei ausbildungsintegrierenden dualen Studiengängen. Dabei handelt es sich um Studiengänge, bei denen ein Studium mit Bachelor-Abschluss und eine Ausbildung mit IHK/HWK-Abschluss beziehungsweise fachschulischem Abschluss kombiniert werden. Praxisintegrierende duale Studiengänge, die ein Bachelor-Studium (nur) mit integrierten Praxisphasen verbinden, werden von dem Programm nicht erfasst.
Weiterführende Informationen über das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sind beispielweise den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen.
Dieser Beitrag ist zu erst bei unseren Kollegen von Schomerus erschienen. Weitere Informationen und Regelmäßige Updates finden Sie auch auf: https://www.schomerus.de/