Die Europäische Kommission hat am 30.1.2020 einen Fahrplan für die Überarbeitung der Richtlinie zur nicht finanziellen Berichterstattung (sog. CSR-Richtlinie) veröffentlicht. Die erst im Jahr 2017 eingeführte Berichtspflicht über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte, die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie weitere soziale und gesellschaftliche Aspekte soll besser auf die Bedürfnisse der Adressaten abgestimmt werden.
Zurzeit werden die gesetzlichen Vorgaben im Wesentlichen durch unverbindliche Leitlinien konkretisiert. Diese sollen weiterentwickelt und ausgebaut werden. Daneben wird die Entwicklung eines (Rechnungslegungs-) Standards zur nicht finanziellen Berichterstattung erwogen, dessen Anwendung ebenfalls freiwillig sein soll.
Alternativ dazu schlägt die Europäische Kommission die Einführung verbindlicher Regelungen zur Ausgestaltung der nicht finanziellen Berichterstattung vor. Die Verabschiedung ist für das Ende des Jahres 2020 geplant.