Abweisung aller Einsprüche und Änderungsanträge zur Einheitsbewertung
Derzeit wird die Grundsteuer anhand von völlig veralteten Grundstückswerten, den sog. Einheitswerten, ermittelt. Diese spiegeln die Wertverhältnisse des Jahres 1964 (alte Bundesländer) bzw. des Jahres 1935 (neue Bundesländer) wider. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 10.4.2018, dass die Berechnung der Grundsteuer auf Basis dieser veralteten Werte rechtswidrig sei. Gleichzeitig wurde geregelt, dass die derzeitigen Einheitswerte und die daraus […]
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