Steuerfreiheit von Jobtickets
Seit dem 1.1.2019 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Leistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln lohnsteuerfrei gewähren. So können Fahrberechtigungen verbilligt oder unentgeltlich überlassen oder Barzuschüsse zu den Kosten der Arbeitnehmer für den Erwerb der Fahrberechtigung gezahlt werden. Die Steuerbefreiung setzt jedoch voraus, dass die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht […]
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