Vorsteuerabzug bei Betriebsratsseminaren
Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Seminarteilnahme eines Betriebsratsmitgliedes in Rechnung gestellt werden, berechtigen den Arbeitgeber nicht zum Vorsteuerabzug. Hintergrund ist die Funktion des Betriebsrats als Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Mit der Seminarteilnahme werden keine unternehmerischen Interessen vertreten, sodass der Arbeitgeber nicht Leistungsempfänger der Seminarleistung ist. Somit werden die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht erfüllt. Dennoch […]
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