Steuerermäßigung für energetische Sanierungen
Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien in der Europäischen Union können für energetische Sanierungsmaßnahmen eine über drei Jahre gestaffelte Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Kosten, maximal 40.000 €, erhalten. Begünstigt sind beispielsweise Erneuerungen von Fenstern, Türen oder der Heizungsanlage sowie Wärmedämmungen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme in den Jahren 2020 bis 2029 erfolgt und […]
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