Kein steuerfreier Kita-Zuschuss bei Aussetzung der Beiträge
Im Rahmen der Corona-Krise haben einige Träger von Kindertagesstätten die Beitragszahlungen ausgesetzt, wenn die Einrichtungen geschlossen wurden. Die Steuerfreiheit von Kindergartenzuschüssen an Mitarbeiter ist an die tatsächlich entstandenen Aufwendungen der Arbeitnehmer zur Unterbringung und Betreuung der nicht schulpflichtigen Kinder gebunden. Wenn Arbeitnehmer infolge des Wegfalls der Beitragszahlungen nicht mehr belastet sind, können Arbeitgeber den Arbeitnehmern […]
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