Praktische Probleme bei der Leasingbilanzierung

Die ab dem 1.1.2019 anzuwendenden Regelungen des IFRS 16 zur Leasingbilanzierung verfolgen den sog. Right-of-Use-Ansatz. Das führt zur Bilanzierung grundsätzlich aller Leasingverhältnisse beim Leasingnehmer. Dieser kann Leasingverpflichtungen damit nur noch in Ausnahmefällen off balance zeigen.

Sowohl der Umfang als auch die Komplexität der Bilanzierung von Leasingverträgen hat mit der Anwendung von IFRS 16 stark zugenommen. Anwender sind daher mit erhöhten Anforderungen bei der Erfassung und Verarbeitung bilanzierungsrelevanter Daten konfrontiert. Dem vollständigen und korrekten Auslesen der Daten aus den Leasingverträgen (Datenextraktion) kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu.

Zur (teilweisen) Automatisierung der dazu erforderlichen Arbeiten sollten Unternehmen die Nutzung von IT-Systemen in Erwägung ziehen. Dies sind zurzeit vor allem Text-Mining-Lösungen. Die Bilanzierungspraxis geht von einer zunehmenden Dynamik im Bereich der Text-Mining-Software zur Datenextraktion aus. Hier ist mit wesentlichen Neu- und Weiterentwicklungen zu rechnen. Aufgrund der erforderlichen Beurteilung von Ermessensspielräumen zur Ausübung von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen wird jedoch eine manuelle Nachbearbeitung der automatisierten Textanalyse bis auf Weiteres erforderlich bleiben.

Zur Reduzierung des administrativen Aufwands sollten Anwender auch die Leasinggeber einbeziehen. Diese können den Leasingnehmern z.B. durch standardisierte Verträge oder die digitale Bereitstellung der bilanzierungsrelevanten Daten entlasten.

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