Am 16.10.2019 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen. Das Gesetz dient dazu, die klimapolitischen Ziele Deutschlands zu erreichen, indem umweltfreundliches Verhalten steuerlich stärker gefördert wird. Im Wesentlichen sind folgende Änderungen geplant:
- Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden sollen ab 2020 für einen Zeitraum von zehn Jahren durch einen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Der Abzug ist auf 20 % der Aufwendungen, max. 40.000 € je Objekt, begrenzt und verteilt über drei Jahre von der Steuerschuld abziehbar. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören beispielsweise die Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen, die Erneuerung von Fenstern sowie die Erneuerung der Heizungsanlage.
- Zur Entlastung von Pendlern soll die Entfernungspauschale vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2026 ab dem 21. Kilometer von 30 Cent auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ können Pendler eine Mobilitätsprämie in Höhe von 14 % dieser erhöhten Entfernungspauschale beantragen. Voraussetzung dafür ist u. a., dass das zu versteuernde Einkommen niedriger ist als der Grundfreibetrag von derzeit 9.408 € und dass die erhöhte Entfernungspauschale zu keiner steuerlichen Entlastung, z. B. über den Werbungskostenabzug, geführt hat.
- Im Bahnfernverkehr wird der Umsatzsteuersatz auf Fahrkarten von 19 % auf 7 %gesenkt. Gleichzeitig soll die Luftverkehrsteuer ab dem 1.4.2020 deutlich erhöht werden.Der Bundestag hat das Gesetz am 15.11.2019 beschlossen, der Bundesrat hat am 29.11.2019 den Vermittlungsausschuss angerufen.
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