Nachdem zuvor durch den so genannten Arbeitsschutzstandard „COVID-19“ sowie die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ bereits Rahmenbedingungen für den Umgang mit arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Verringerung des „Corona“-Infektionsrisikos veröffentlicht wurden, hat die Bundesregierung nunmehr am 16. September 2020 eine Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften herausgegeben.
Die Empfehlung, welche hier im Volltext einsehbar ist, beinhaltet neben allgemeinen Hinweisen zur Auswirkung des Lüftungsverhaltens auf das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen auch konkrete Hinweise zu Handlungsmöglichkeiten wie der Umrüstung von Raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen).
Zudem werden fünf zentrale Maßnahmenempfehlungen aufgeführt, welche in Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Robert-Koch-Institut, dem Umweltbundesamt (UBA) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeiteten wurden.
Die Maßnahmenempfehlungen lassen sich wie folgt stichpunktartig zusammenfassen:
- Intensives und fachgerechtes Lüften
- Prüfung aller RLT-Anlagen
- Optimierung aller RLT-Anlagen (weniger Umluft, mehr Frischluft)
- Aufrüstung von RLT-Anlagen mit Filtern etc.
- Nutzung von CO2-Messgeräten
Die Empfehlung „Infektionsschutzgerechtes Lüften“ schafft mehr Klarheit über den Einfluss von Lüftungsanlagen auf die Infektionsprävention und bietet eine Orientierung bei der Gestaltung von Lüftungskonzepten. Sie schafft mithin weitere Handlungssicherheit für Arbeitgeber bei der Gestaltung von Infektionsschutzkonzepten und sollte daher stets herangezogen werden. Eine unmittelbare Rechtspflicht zur Anwendung der Empfehlung besteht gleichwohl nicht.
Dieser Beitrag ist zu erst bei unseren Kollegen von Schomerus erschienen. Weitere Informationen und Regelmäßige Updates finden Sie auch auf: www.schomerus.de